Pressemitteilung

Startschuss für neue Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe II für durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer kann ab heute (22. Oktober 2020) beantragt werden. Dies teilte der CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder in einer Pressemitteilung mit. Mittelständler und kleine Unternehmen sämtlicher Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu ihren betrieblichen Fixkosten und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Anders als bei der ersten Hilfsmaßnahme wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bei 15.000 Euro gestrichen, höhere Fördersätze gibt es nun auch für Unternehmen die weiterhin stillstehen, wie zum Beispiel die Veranstalter- und Schaustellerbranche. Darüber hinaus können Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April bis August 2020 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, nun Überbrückungshilfen beantragen.
Ebenfalls können jene Unternehmen die Hilfe beantragen, deren Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020 um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Hilfen auch über Dezember 2020 hinaus zu verlängern. Dies hatte Lehrieder, tourismuspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bereits im August 2020 in einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister gefordert.
In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen werden durch die Überbrückungshilfe II im Zeitraum vom September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerungen in die Außenbereiche gefördert. Beispielsweise werden die Anschaffungen von Zelten für den Außenbereich oder auch Wärmestrahler gefördert.
Zusätzlich werden künftig die Fixkosten erstattet, wenn der Umsatzeinbruch bei mehr als 30 Prozent liegt. Außerdem wird die Personalkostenpauschale auf 20 Prozent  angehoben, welche vorher bei 10 Prozent lag. Unternehmer und Unternehmerinnen haben künftig die Möglichkeit, bei der Schlussabrechnung Nachzahlungen sowie Rückforderungen geltend zu machen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Schreibe eine Antwort