Pressemitteilung

Coronavirus – Einzelhändler mit über 800qm dürfen bei Reduzierung der Verkaufsfläche doch öffnen

Schweinfurt – Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof gestern entschied, dürfen nun auch größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 m² verkleinern. Auch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege passt sich an dieses Urteil an und hält nicht mehr an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach eine Verkleinerung durch nachträgliche Maßnahmen nicht möglich sei.

Die Stadt Schweinfurt hat bereits gestern die Einzelhändler informiert, die eine entsprechende Ausnahme von der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern beantragt hatten.

An dieser Stelle sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass ab 27. April Maskenpflicht in den Geschäften und im ÖPNV gilt. Weiterhin müssen die Einzelhändler dafür sorgen, dass der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann und darüber hinaus entsprechende Hygienemaßnahmen umsetzen.

Aber auch jeder einzelne Bürger ist angehalten, sich an die Maskenpflicht und an die entsprechenden Regeln zu halten. Noch gilt es weiterhin, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Weitere Informationen unter www.schweinfurt.de/coronavirus

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